Haben Sie die amtliche Feuerungskontrolle schon durchgeführt?
Feuerungsanlagen bis 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung,
die mit Heizöl oder Gas betrieben werden,
müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Die Hauseigentümer
werden von der örtlichen Feuerungskontrollstelle brieflich
aufgefordert, die Messungen durchführen zu lassen.
Seit dem 1. Oktober 1999 können die Eigentümer selber entscheiden,
ob sie ihren Heizkessel durch den amtlichen Feuerungskontrolleur
der Gemeinde oder durch das Servicegewerbe überprüfen lassen wollen.
Unsere Firma hat die Möglichkeit, im Rahmen der Servicearbeiten
gleichzeitig die Feuerungskontrolle durchzuführen